Ich war eben mit dem Unimog beim TÜV, wegen der Begutachtung nach §23 StVZO (Oldtimer-Gutachten). Offenbar schließt diese Begutachtung immer auch eine HU ein. Knappe 100 Euro hätten es sein sollen. Da der Unimog aber erst am 22. August bei der HU war, hat man mir nur die Begutachtung für 35,02 Euro berechnet. Sehr nett.
Die Begutachtung selbst verlief dann problemlos, da an dem Fahrzeug sichtbar und nach unserem Kenntnisstand keine Veränderungen vorgenommen wurden. Einziger Nicht-Original-Zustand: die Sitze wurden von einem Vorbesitzer mal neu bezogen. So gab dann der Prüfer auch grünes Licht für die Zuteilung eines H-Kennzeichens durch das Landratsamt.
In einem Nebensatz hat der Prüfer fallen lassen, dass eine gewerbliche Nutzung des Fahrzeuges ja nicht mehr zulässig ist, wenn es als Oldtimer zugelassen wird. Irgendwie verständlich, da man ja auch weniger Steuer zahlt. In jedem Fall ist somit auch das H-Kennzeichen für den Unimog wieder ad acta gelegt, da Das blaue Ding ja auf die Firma zugelassen ist. Und ein Firmenwagen, der nicht für die Firma nutzbar ist, macht irgendwie keinen Sinn, für eine Ersparnis von 187 Euro Steuer pro Jahr.
Je nach Auslegung von „gewerbliche Nutzung“ dürfte damit nämlich so etwas nicht mehr möglich oder zulässig sein: