Schlagwort-Archive: das blaue ding

Jetzt auch unter dasblaueding.de

Als ich diese Seite hier ins Leben gerufen habe, hatte ich mich geärgert, dass die Domain „dasblaueding.de“ schon weg war. Da unter der Domain keine Inhalte hinterlegt waren, habe ich mich schriftlich an den Inhaber gewandt und gefragt, ob er mir die Domain nicht verkaufen möchte.
Der Brief kam nach einer Woche mit dem Vermerk „unbekannt verzogen“ zurück.

Nach einer weiteren Woche war unter der Domain nicht einmal mehr die Standardseite des Hostinganbieters zu sehen, was mich hoffen ließ. Nach weiteren Wochen, befand sich die Domain dann im Transit-Status der denic mit entsprechender Meldung. Das ganze weist also auf eine Domain hin, die momentan kurz vor dem wieder frei werden ist.
Zu diesem Zeitpunkt habe ich dann einen Monitoring-Service auf die Domain angesetzt, welcher mich sofort benachrichtigt, wenn die Domain wieder frei wird.

Heute Morgen um 6:17 war es dann so weit: der Monitoring-Service meldete per SMS die Domain als nicht erreichbar. Ich kurz bei der denic die Domain abgefragt und siehe da: ‚Die Domain „dasblaueding.de“ ist nicht registriert.‘

Also schnell die Domain neu beauftragt und um 6:26 war die Domain mein und diese Seite hier auch unter dasblaueding.de erreichbar. So sollte das sein.

Das blaue Ding bekommt doch kein H-Kennzeichen

Ich war eben mit dem Unimog beim TÜV, wegen der Begutachtung nach §23 StVZO (Oldtimer-Gutachten). Offenbar schließt diese Begutachtung immer auch eine HU ein. Knappe 100 Euro hätten es sein sollen. Da der Unimog aber erst am 22. August bei der HU war, hat man mir nur die Begutachtung für 35,02 Euro berechnet. Sehr nett.

Mit dem Unimog 406 beim TÜV wegen des H-Kennzeichen

Das blaue Ding und der TÜV. Die beiden kennen sich ja schon.

Die Begutachtung selbst verlief dann problemlos, da an dem Fahrzeug sichtbar und nach unserem Kenntnisstand keine Veränderungen vorgenommen wurden. Einziger Nicht-Original-Zustand: die Sitze wurden von einem Vorbesitzer mal neu bezogen. So gab dann der Prüfer auch grünes Licht für die Zuteilung eines H-Kennzeichens durch das Landratsamt.

In einem Nebensatz hat der Prüfer fallen lassen, dass eine gewerbliche Nutzung des Fahrzeuges ja nicht mehr zulässig ist, wenn es als Oldtimer zugelassen wird. Irgendwie verständlich, da man ja auch weniger Steuer zahlt. In jedem Fall ist somit auch das H-Kennzeichen für den Unimog wieder ad acta gelegt, da Das blaue Ding ja auf die Firma zugelassen ist. Und ein Firmenwagen, der nicht für die Firma nutzbar ist, macht irgendwie keinen Sinn, für eine Ersparnis von 187 Euro Steuer pro Jahr.

Je nach Auslegung von „gewerbliche Nutzung“ dürfte damit nämlich so etwas nicht mehr möglich oder zulässig sein:

Das blaue Ding und die KRAZZMAXX Viehbürste

Das blaue Ding als Werbeträger zum Weidefestival: mit der KRAZZMAXX Viehbürste

Das blaue Ding wird umgemeldet – als Oldtimer mit H-Kennzeichen

Heute hab ich mich mal ein wenig mit der Zulassung des Unimog beschäftigt. Ich hatte ihn ja zunächst einfach wieder als Zugmaschine zugelassen, wie es in der Vergangenheit auch war.

Heute habe ich recherchiert und so weit klären können, dass wir für den Unimog mit 5,6 Liter Hubraum, zugelassen als Zugmaschine, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 6 Tonnen, 375 Euro Steuer pro Jahr zu zahlen haben. Zugelassen als Oldtimer mit dem H-Kennzeichen wären es nur noch pauschal 191 Euro pro Jahr. Keine große Ersparnis, aber immerhin.

Auch bei der Versicherung könnten wir dann mit einem speziellen Oldtimer-Tarif eventuell auch noch etwas sparen.

Wir haben also beschlossen, Das blaue Ding als Oldtimer mit einem H-Kennzeichen zuzulassen bzw. umzumelden. Einen Termin mit dem TÜV wegen der Begutachtung muß ich dann noch vereinbaren.

Das blaue Ding muß zum TÜV

Als wir den 406er gekauft, bzw. abgeholt haben, hatte er noch exakt 4 Tage TÜV. Also ging es heute mit leichter Verspätung zur Hauptuntersuchung. Soweit alles paletti bzw. plaketti. Allerdings dennoch folgende Mängel:

  • es fehlen zwei der Sicherungen für die Bordwandverschlüsse
  • die Achsschenkelbolzen rechts haben etwas Spiel
  • der Anschluß für die Einkreisbremse ist nur in der Landwirtschaft zulässig und nicht mit unserer Zulassung. Der muss entfernt werden.
  • ein Rückstrahler fehlt
Mit dem Unimog 406 beim TÜV

Mit dem Unimog 406 beim TÜV

Beim Kauf des Unimog lagen noch die beiden letzten Berichte von der Hauptuntersuchung bei. Lustigerweise wurde in beiden Berichten bemängelt, dass das Getriebe ölig sei und gereingt bzw. abgedichtet werden müsse. Bei der jetzigen Untersuchung war das Getriebe ebenso ölig aber das war dem Prüfer keinen Kommentar geschweige denn eine Mangeleintragung wert. Ist ja auch ein wenig viel verlangt, ein Unimog 406 ohne öliges Getriebe.