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Das blaue Ding bekommt doch kein H-Kennzeichen

Ich war eben mit dem Unimog beim TÜV, wegen der Begutachtung nach §23 StVZO (Oldtimer-Gutachten). Offenbar schließt diese Begutachtung immer auch eine HU ein. Knappe 100 Euro hätten es sein sollen. Da der Unimog aber erst am 22. August bei der HU war, hat man mir nur die Begutachtung für 35,02 Euro berechnet. Sehr nett.

Mit dem Unimog 406 beim TÜV wegen des H-Kennzeichen

Das blaue Ding und der TÜV. Die beiden kennen sich ja schon.

Die Begutachtung selbst verlief dann problemlos, da an dem Fahrzeug sichtbar und nach unserem Kenntnisstand keine Veränderungen vorgenommen wurden. Einziger Nicht-Original-Zustand: die Sitze wurden von einem Vorbesitzer mal neu bezogen. So gab dann der Prüfer auch grünes Licht für die Zuteilung eines H-Kennzeichens durch das Landratsamt.

In einem Nebensatz hat der Prüfer fallen lassen, dass eine gewerbliche Nutzung des Fahrzeuges ja nicht mehr zulässig ist, wenn es als Oldtimer zugelassen wird. Irgendwie verständlich, da man ja auch weniger Steuer zahlt. In jedem Fall ist somit auch das H-Kennzeichen für den Unimog wieder ad acta gelegt, da Das blaue Ding ja auf die Firma zugelassen ist. Und ein Firmenwagen, der nicht für die Firma nutzbar ist, macht irgendwie keinen Sinn, für eine Ersparnis von 187 Euro Steuer pro Jahr.

Je nach Auslegung von „gewerbliche Nutzung“ dürfte damit nämlich so etwas nicht mehr möglich oder zulässig sein:

Das blaue Ding und die KRAZZMAXX Viehbürste

Das blaue Ding als Werbeträger zum Weidefestival: mit der KRAZZMAXX Viehbürste

Das blaue Ding muß zum TÜV

Als wir den 406er gekauft, bzw. abgeholt haben, hatte er noch exakt 4 Tage TÜV. Also ging es heute mit leichter Verspätung zur Hauptuntersuchung. Soweit alles paletti bzw. plaketti. Allerdings dennoch folgende Mängel:

  • es fehlen zwei der Sicherungen für die Bordwandverschlüsse
  • die Achsschenkelbolzen rechts haben etwas Spiel
  • der Anschluß für die Einkreisbremse ist nur in der Landwirtschaft zulässig und nicht mit unserer Zulassung. Der muss entfernt werden.
  • ein Rückstrahler fehlt
Mit dem Unimog 406 beim TÜV

Mit dem Unimog 406 beim TÜV

Beim Kauf des Unimog lagen noch die beiden letzten Berichte von der Hauptuntersuchung bei. Lustigerweise wurde in beiden Berichten bemängelt, dass das Getriebe ölig sei und gereingt bzw. abgedichtet werden müsse. Bei der jetzigen Untersuchung war das Getriebe ebenso ölig aber das war dem Prüfer keinen Kommentar geschweige denn eine Mangeleintragung wert. Ist ja auch ein wenig viel verlangt, ein Unimog 406 ohne öliges Getriebe.